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Recht auf Reparatur

Ab 1. August 2026: Was Autohäuser jetzt auf ihrer Website beachten müssen

Recht auf Reparatur ab 1. August 2026: Was Autohäuser jetzt auf ihrer Website beachten müssen

Am 1. August 2026 tritt das neue Recht auf Reparatur in Kraft. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, Reparaturen zu fördern, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Verbrauchern den Zugang zu Reparaturleistungen zu erleichtern.

Für Autohäuser und Kfz-Betriebe bedeutet das jedoch nicht nur organisatorische Änderungen im Werkstattalltag. Auch der digitale Auftritt rückt in den Fokus. Je nachdem, wie Fahrzeuge oder Dienstleistungen online angeboten werden, können neue oder angepasste Informationspflichten entstehen. Wer seine Website nicht rechtzeitig aktualisiert, riskiert rechtliche Auseinandersetzungen oder Abmahnungen.


Titelbild Recht auf Reparatur
 

Der ZDK empfiehlt eine zeitnahe Überprüfung

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) informiert seine Mitgliedsbetriebe aktuell über die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben. Gemeinsam mit dem VDA und dem VDIK wird derzeit geprüft, ob die bestehenden Muster-AGBs und Verkaufsbedingungen für Neu- und Gebrauchtwagen angepasst werden müssen.

Sobald die aktualisierten Vorlagen veröffentlicht werden, sollten diese zeitnah auf der eigenen Website umgesetzt werden.

Welche Bereiche Ihrer Website sollten Sie prüfen?

AGB & Rechtstexte

Veraltete Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Verbraucherinformationen können nach Inkrafttreten der neuen Regelungen problematisch werden. Besonders Autohäuser, die Fahrzeuge online präsentieren oder Kauf- und Finanzierungsanfragen digital ermöglichen, sollten ihre Rechtstexte überprüfen lassen.

Verbraucherinformationen

 Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise müssen für Verbraucher leicht auffindbar und aktuell sein. Fehlen erforderliche Informationen oder entsprechen sie nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, kann dies zu wettbewerbsrechtlichen Problemen führen.

Dokumentation der Informationspflichten

 Der ZDK empfiehlt außerdem, die Information der Kunden nachvollziehbar zu dokumentieren. Digitale Verkaufsprozesse sollten deshalb darauf geprüft werden, ob die erforderlichen Hinweise rechtssicher bereitgestellt und dokumentiert werden.

Jetzt handeln statt später reagieren

Auch wenn die finalen Mustertexte derzeit noch vorbereitet werden, lohnt es sich bereits jetzt, die eigene Website auf den Prüfstand zu stellen. So können notwendige Anpassungen unmittelbar umgesetzt werden, sobald die offiziellen Vorlagen veröffentlicht sind.

Unsere Empfehlung:
1. Rechtstexte gemeinsam mit Ihrem Rechtsbeistand überprüfen
2. Aktualisierte Muster-AGBs des ZDK verwenden, sobald diese verfügbar sind
3. Impressum, AGB und Verbraucherinformationen zeitnah auf der Website aktualisieren
4. Digitale Verkaufs- und Anfrageprozesse auf neue Informationspflichten prüfen



Wie audaris Sie unterstützen kann

Sobald Sie die aktualisierten Rechtstexte Ihres Verbands oder Ihres Rechtsanwalts erhalten haben, übernehmen wir die technische Umsetzung auf Ihrer Website.

Wir pflegen Ihre neuen:

Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verbraucherhinweise
Rechtlichen Informationsseiten
weiteren Pflichttexte

schnell, professionell und direkt in Ihr bestehendes Website-System ein.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Online-Auftritt den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und minimieren gleichzeitig das Risiko kostspieliger Abmahnungen.
Das neue Recht auf Reparatur betrifft nicht nur Werkstätten, sondern auch den digitalen Vertrieb und die Kommunikation mit Ihren Kunden. Wer seine Website frühzeitig vorbereitet und rechtliche Anpassungen zeitnah umsetzt, schafft Transparenz für Verbraucher und reduziert rechtliche Risiken.

Haben Sie bereits die aktualisierten Mustertexte erhalten? Dann unterstützen wir Sie gerne bei der schnellen und rechtssicheren Umsetzung auf Ihrer Autohaus-Website.



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