Transparenzpflichten für KI-Bilder (EU AI Act)
Achtung: Neue Pflicht für KI-Bilder auf Webseiten ab August!
EU AI Act 2026: Wann müssen KI-Bilder auf der Website gekennzeichnet werden?
Künstliche Intelligenz verändert das Online-Marketing rasant. Auch Autohäuser und Kfz-Betriebe setzen zunehmend auf KI – etwa für Werbemotive, Fahrzeugvisualisierungen oder die Bildbearbeitung.
Mit dem EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026 neue Transparenzpflichten. Unternehmen müssen unter bestimmten Voraussetzungen offenlegen, wenn Inhalte vollständig oder wesentlich mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurden.
Doch wann gilt die Kennzeichnungspflicht wirklich? Und welche Auswirkungen hat sie auf Ihre Autohaus-Website?
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Transparenzpflicht gilt ab 2. August 2026.
- Nicht jedes KI-Bild muss gekennzeichnet werden.
- Entscheidend ist, ob Inhalte vollständig KI-generiert oder wesentlich verändert wurden.
- Bereits veröffentlichte Inhalte sind grundsätzlich nicht nachträglich kennzeichnungspflichtig.
- Neben einer sichtbaren Kennzeichnung können auch technische Metadaten erforderlich sein.

Warum gibt es neue Transparenzpflichten?
Mit dem EU AI Act möchte die Europäische Union sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, wann künstliche Intelligenz Inhalte erzeugt oder wesentlich verändert hat.
Gerade bei fotorealistischen Bildern besteht die Gefahr, dass Betrachter nicht mehr erkennen können, ob ein Motiv tatsächlich existiert oder vollständig künstlich erstellt wurde.
Deshalb verpflichtet der EU AI Act Unternehmen in bestimmten Fällen zu einer transparenten Kennzeichnung.
Welche Bereiche Ihrer Website sollten Sie prüfen?
Folgende Inhalte können unter die neuen Transparenzpflichten fallen:
- Vollständig KI-generierte Mitarbeiterbilder
- Künstlich erzeugte Kundenbilder
- Fotorealistische Fahrzeugdarstellungen
- Virtuelle Showrooms
- Vollständig KI-generierte Werbemotive
- Fotos, die mithilfe von KI erheblich verändert wurden
Nicht betroffen sind in vielen Fällen klassische Bildoptimierungen wie:
- Schärfen
- Entrauschen
- Farbkorrekturen
- Belichtungsanpassungen
- Kleinere Retuschen
Hier entsteht in der Regel kein neuer Bildinhalt, sondern lediglich eine technische Verbesserung.
Welche Kategorien unterscheidet der EU AI Act?
Kategorie A – Deepfakes
Hierzu zählen Inhalte mit Täuschungspotenzial, beispielsweise:
- Fotorealistische KI-Personen
- Künstlich erzeugte Videos
- Realistische Avatare
- Interaktive KI-Inhalte
Diese Inhalte müssen grundsätzlich deutlich gekennzeichnet werden.
Kategorie B – KI-generierte oder wesentlich veränderte Inhalte
Hierunter fallen beispielsweise:
- KI-generierte Fahrzeugbilder
- Virtuelle Verkaufsräume
- Werbemotive
- Stark veränderte Fotografien
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall und dem Grad der Veränderung ab.
Kategorie C – Keine Kennzeichnungspflicht
Nicht jede kreative KI-Nutzung fällt unter die Transparenzpflicht.
Dazu gehören häufig:
- Illustrationen
- Comics
- Künstlerische Darstellungen
- Bewusst unrealistische Motive
- Offensichtliche Fantasiebilder
Da hier keine Verwechslungsgefahr mit der Realität besteht, ist meist keine Kennzeichnung erforderlich.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Neben der sichtbaren Kennzeichnung sieht der EU AI Act auch technische Transparenzmaßnahmen vor.
Empfohlen werden unter anderem:
- IPTC-Metadaten
- DigitalSourceType
- Kryptografische C2PA-Manifeste
Viele Bildoptimierungen über CDNs oder Bildkomprimierungen entfernen Metadaten automatisch. Deshalb sollten veröffentlichte Bilder anschließend erneut geprüft werden.
Welche sichtbaren Kennzeichnungen gibt es?
Je nach Art des Inhalts können unterschiedliche Hinweise sinnvoll sein.
- AI
Für Deepfakes oder interaktive KI-Inhalte mit Täuschungspotenzial. - AI MODIFIED
Für Bilder, die ursprünglich von Menschen erstellt und anschließend mithilfe künstlicher Intelligenz wesentlich verändert wurden. - AI GENERATED
Für vollständig durch KI erzeugte Inhalte ohne maßgebliche menschliche Gestaltung.
Handlungsempfehlung für Autohäuser
Spätestens jetzt sollten Website-Betreiber ihre Prozesse überprüfen.
Stellen Sie sich insbesondere folgende Fragen:
- Welche Bilder entstehen vollständig durch KI?
- Welche Fotos werden mithilfe künstlicher Intelligenz stark verändert?
- Sind diese Inhalte korrekt gekennzeichnet?
- Bleiben Metadaten nach der Veröffentlichung erhalten?
- Gibt es interne Richtlinien für den Einsatz von KI?
Wer diese Fragen frühzeitig beantwortet, reduziert rechtliche Risiken und schafft Transparenz gegenüber Website-Besuchern.
audaris entwickelt bereits passende Lösungen
Damit unsere Kunden die neuen Transparenzanforderungen möglichst einfach erfüllen können, arbeiten unsere Entwickler bereits an Funktionen, die die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte künftig unterstützen.
Sobald diese Funktionen verfügbar sind, informieren wir unsere Kunden selbstverständlich.
Fazit
Der EU AI Act schränkt den Einsatz künstlicher Intelligenz nicht ein. Ziel ist vielmehr, für Transparenz zu sorgen und Nutzer darüber zu informieren, wann Inhalte künstlich erzeugt oder wesentlich verändert wurden.
Für Autohäuser bedeutet das vor allem, den Einsatz von KI bewusster zu dokumentieren und zukünftige Inhalte entsprechend zu kennzeichnen. Wer seine Prozesse bereits jetzt vorbereitet, kann die neuen Anforderungen in der Regel ohne größeren Mehraufwand umsetzen.