EU Data Act
Am 12. September 2025 ist der EU Data Act in Kraft getreten. Das neue EU-Gesetz regelt, wer auf Daten zugreifen darf, die von vernetzten Produkten – darunter auch Fahrzeuge – erzeugt werden, und wie diese Daten genutzt werden dürfen. Damit sind auch Autohäuser direkt betroffen, insbesondere wenn sie digitale Prozesse, Fahrzeugdaten oder Online-Dienste anbieten.

Was ist der EU Data Act?
Der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) soll sicherstellen, dass Daten aus vernetzten Geräten fair, sicher und transparent genutzt werden können. Hersteller, Dienstleister und Nutzer sollen einen klaren Rechtsrahmen erhalten, der die Weitergabe und Nutzung von Daten regelt.
Für die Automobilbranche bedeutet das: Fahrzeugdaten, die durch digitale Systeme oder vernetzte Fahrzeuge generiert werden, müssen so verarbeitet und bereitgestellt werden, dass sie den Vorgaben des Data Act entsprechen.
Warum betrifft das Autohäuser?
Auch wenn Autohäuser selbst keine Fahrzeughersteller sind, verarbeiten sie regelmäßig Fahrzeugdaten – zum Beispiel über:
- Online-Fahrzeugbörsen und Bestandsseiten
- Probefahrt- oder Serviceanfragen
- digitale Fahrzeugdiagnosen oder App-Anbindungen
- Kundendatenbanken mit Fahrzeugbezug
Damit greifen sie direkt oder indirekt auf Daten vernetzter Produkte zu – und sind somit verpflichtet, die neuen Anforderungen des EU Data Act zu erfüllen. Besonders relevant ist dabei die Informationspflicht gegenüber Website-Besuchern und Kundinnen/Kunden.
Auch freie Händler sind betroffen
Der EU Data Act gilt nicht nur für Markenbetriebe, sondern auch für freie Händler. Sobald Sie vernetzte Fahrzeuge verkaufen, warten oder digitale Dienste anbieten, sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden transparent über die Datennutzung und deren Rechte zu informieren. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von Informationen zu den jeweiligen Markenportalen, über die Fahrzeugdaten eingesehen und verwaltet werden können.
Was müssen Autohäuser auf ihrer Website anpassen?
Autohäuser müssen künftig auf ihrer Website transparent darüber informieren,
- welche Fahrzeugdaten verarbeitet werden,
- zu welchem Zweck dies geschieht,
- und welche Rechte Kundinnen und Kunden in Bezug auf ihre Daten haben.
Diese Informationen sollten in einem separaten Abschnitt oder einer eigenen Unterseite bereitgestellt werden – ähnlich wie bei einer Datenschutzerklärung, aber spezifisch für die Anforderungen des EU Data Act.
Unser Service: EU Data Act-Informationsseite für Ihr Autohaus
Damit Sie rechtzeitig und sicher handeln können, unterstützen wir Sie mit einem individuellen Entwurf für den EU Data Act-Passus auf Ihrer Website. Unser Angebot umfasst:
- Erstellung einer individuellen EU-Data-Act-Informationsseite, angepasst an Ihr Autohaus
- Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten
- Technische Integration des Textes auf Ihrer Website
- Veröffentlichung erfolgt nach Freigabe durch Ihren Datenschutzbeauftragten.
Kosten
Landingpage EU-Data Act – 150 € einmalig zzgl. MWSt
Beschreibung: Erstellung einer individuellen EU-Data-Act-Informationsseite für Ihre Website. Veröffentlichung erfolgt nach Freigabe durch Ihren Datenschutzbeauftragten.
Auflistung Marke EU-Data Act – 25 € pro Marke zzgl. MWSt
Beschreibung: Integration und Verlinkung der markenspezifischen EU-Data-Act-Seiten auf Ihrer Website.
Für C-Flat Kunden ist die Umsetzung kostenfrei im Rahmen der Content-Flat enthalten. So einfach funktioniert’s:
- Sie beauftragen uns mit der Erstellung des Textentwurfs.
- Wir stimmen den Inhalt mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.
- Nach Freigabe integrieren wir den Text auf Ihrer Website.
Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite – ohne zusätzlichen Aufwand für Ihr Team.
Jetzt handeln
Der EU Data Act ist bereits in Kraft. Autohäuser, die Fahrzeugdaten verarbeiten oder vernetzte Dienste anbieten, sollten jetzt aktiv werden, um mögliche Risiken zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns, um Ihren individuellen Entwurf für die EU Data Act-Informationsseite anzufordern.
Ihr Customer Success Ansprechpartner berät Sie gerne persönlich.
Fazit
Der EU Data Act bringt mehr Transparenz und Kontrolle über Fahrzeugdaten – und sorgt damit für neue Pflichten, aber auch Chancen für Autohäuser. Mit einer Information auf Ihrer Website erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern stärken zugleich das Vertrauen Ihrer Kundinnen und Kunden in den verantwortungsvollen Umgang mit Daten.
Jetzt beraten lassen!